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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zu-künftigen Geschäftsbeziehung mit Linientreu und dem Auftraggeber, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Ge-schäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Ins-besondere obliegt die graphische und künstlerische Gestaltung und Klassifizierung, d.h. die Einteilung in die jeweiligen Rubriken ausschließlich Linientreu.

3. Linientreu entscheidet allein über die Aufnahme der interessierten Firmen. Einer Begrün-dung bedarf es nicht. Es besteht kein Anspruch der Firmen auf Aufnahme.

4. "Auftraggeber" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

Die Bereitstellung von Online-Formularen auf den jeweiligen Internetseiten stellt kein bin-dendes Vertragsangebot dar. Indem der Auftraggeber das Formular ausfüllt und absendet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Linientreu behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.

§ 3 Auftragsabwicklung

1. Der Auftraggeber hat Linientreu die zu verwendenden Unterlagen (Daten, Bilder etc.) spä-testens 2 Werktage vor dem geplanten Verwendungstermin digital zur Verfügung zu stellen. Linientreu obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich dieser übermittelten Daten. Erfolgt die Übermittlung der Daten telefonisch trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung für Übermittlungsfehler.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nachträgliche Änderungen dem Auftragnehmer so recht-zeitig schriftlich mitzuteilen, dass die technische Ausführung möglich ist. Nachträgliche Än-derungen sind kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand berechnet.

§ 4 Preise

1. Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und richten sich ausschließlich an den Personenkreis gem. § 1 Abs. 3 dieser Geschäftsbedin-gungen.

2. Wird der Steuersatz zwischen Vertragsschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatz-steuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrie-ben ist.

§ 5 Gewährleistung

1. Linientreu garantiert keine Mindestonline-Verfügbarkeit der Internetseiten.

2. Linientreu leistet für Mängel der Veröffentlichung nach Wahl des Auftraggebers Gewähr durch Nachbesserung oder Neuerstellung.

3. Schlägt die Nachbesserung oder Neuerstellung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

4. Offensichtliche Mängel sind Linientreu unverzüglich mitzuteilen; andernfalls ist die Gel-tendmachung eines Gewährleistungsanspruchs aus-geschlossen.

5. Versäumt der Auftraggeber die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Veröffentlichung als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andern-falls gilt die Veröffentlichung auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Män-gelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschrei-ben. Im übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.

6. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren - soweit gesetzlich zulässig - ein Jahr ab Veröffentlichung.

§ 6 Haftung des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber versichert, über sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Durchführung des Auftrages benötigt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich gewerblicher Schutz-rechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte und Namensrechte.

2. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die vorgenannten Rechte und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenann-te Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Nutzung auf Internetseiten von Linientreu.

3. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche Verantwortung und Haftung für den Inhalt der Veröffentlichung. Er stellt Linientreu von allen wettbewerbs-, urheber-, namens- und mar-kenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.

§ 7 Haftung von Linientreu

1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet Linientreu nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch Linientreu, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardi-nalpflichten beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmög-lichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet Linientreu nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

§ 8 Zahlung

1. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.

2. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Linientreu dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu erheben. Linientreu behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Auftraggeber ist berechtigt, nachzuweisen, dass Linientreu durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf Linientreu den gesetzlichen Zinssatz verlangen.

3. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Linientreu anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen Linientreu und dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten des Auftraggebers getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.

5. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer möglichen und für ihn kostenfreien Veröffentlichung seiner in diesem Auftrag genannten Daten und Texte in weiteren vom Auftragnehmer er-stellten Objekten in gedruckter, elektronischer (z.B. CD-ROM) oder operatorgestützter Form zu Demonstrations- oder Marketingzwecken einverstanden. Ein Anspruch des Auf-traggebers auf kostenfreie Veröffentlichung ergibt sich aus dieser Zustimmungsklausel nicht.

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